Erschienen auf: unternehmer.de | 07.04.2016
Bin ich als Führungskraft jetzt auch noch für die Psyche meiner Mitarbeitenden zuständig? Der Gesetzgeber beantwortet diese Frage mit einem klaren JA.
Bereits im Jahr 2013 wurde die betriebliche Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz um die Berücksichtigung psychischer Belastungen ergänzt. Was bedeutet das für Führungskräfte?
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